- Gestaltgesetze
- Gestaltgesetze,aus Untersuchungen der Gestaltpsychologie im Bereich der Wahrnehmung hervorgegangene Prinzipien, die erklären sollen, welche Phänomene auf welche Weise und aus welchem Grund als Gestalt erlebt werden können.Das Gesetz der Nähe besagt, dass Wahrnehmungselemente in raumzeitlicher Nähe als zusammengehörig erlebt werden. Mit dem Gesetz der Ähnlichkeit ist gemeint, dass einander ähnliche Elemente eher als zusammengehörig erlebt werden als einander unähnliche. Das Gesetz der guten Fortsetzung ermöglicht es, dass beispielsweise in einem Liniengewirr eine bestimmte Linie bis zu ihrem Ende verfolgt werden kann. Das Gesetz der Geschlossenheit meint, dass nicht vorhandene Teile einer Figur in der Wahrnehmung ergänzt werden (z. B. wird ein Kreis als solcher wahrgenommen, auch wenn er nicht ganz geschlossen ist). Das Gesetz des gemeinsamen Schicksals schließlich besagt, dass Elemente oder Gegenstände, die sich gleichmäßig bewegen oder verändern, als Einheiten gelten.Es ist auch versucht worden, übergeordnete Prinzipien zu finden, die eine Erfassung allgemeiner Gesetzmäßigkeiten erlauben, die das Zusammenwirken der einzelnen Gestaltgesetze steuern. Ein solches Gesetz ist das auch als Prägnanzprinzip bezeichnete Gesetz der guten Gestalt. Nach ihm erfolgt die Ausbildung gestalthafter Wahrnehmungseinheiten stets so, dass das Ergebnis eine möglichst einfache und möglichst einprägsame Gestalt darstellt. Informationstheoretische Versuche einer quantitativen Analyse der Wirkung von Gestaltgesetzen knüpfen hier an. Die Wirkweise der Gestaltgesetze wird von der Gestaltpsychologie mit dem Isomorphieprinzip (Isomorphie) erklärt.
Universal-Lexikon. 2012.